Ab dem 04. März 2022 gilt: „Geimpft, genesen oder getestet“

Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
· Schüler:innen (auch älter als 18 Jahre) können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Die Maskenpflicht beim Betreten des Gebäudes bleibt bestehen. Während der Sportkurse dürfen die Masken abgenommen werden. Die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.

Die Kursanmeldung wird weiterhin empfohlen unter: www.btwbuende.sportmeo.com oder per SPORTMEO App (ID-Auswahl: btwbuende) an.